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So funktioniert's
Der Bus
Unser spezieller Kleinbus bietet acht Fahrgast-Sitzplätze sowie einen Stellplatz für einen Rollstuhl, mehrere Rollatoren, einen Kinderwagen oder ein Fahrrad. Der Einstieg in das Fahrzeug funktioniert ohne Stufen und auch innerhalb des Busses gibt es nur eine kleine Stufe. Für Kinder von 9 Monaten bis zu 12 Jahren haben wir geeignete Rückhaltesysteme, denn in unserem Bus gilt die Anschnallpflicht - wie in einem PKW.
Elektroroller dürfen wir leider nicht befördern.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Seite unseres Dachvereins "Pro BürgerBus Niedersachsen e.V.", einem Zusammenschluss von mehr als 60 niedersächsischen BürgerBus-Vereinen, in dem wir auch Mitglied sind.
Der Fahrplan
Der BürgerBus Wildeshausen fährt nach einem festen Fahrplan und hält regelmäßig an festen Haltestellen. Man kann sich darauf verlassen, dass der Bus auch wirklich kommt.
Der online verfügbare Fahrplaner des VBN (Verkehrsverbund Bremen Niedersachsen) zeigt Ihnen aktuelle Verbindungen und die Abfahrt- bzw. Ankunftszeiten des Bürgerbusses.
Auch für Mobiltelefone gibt es gleich lautende Fahrplaner Apps im Appstore oder Google Playstore
Der Fahrpreis
Zu zahlen ist bei uns der ganz normale Preis des Verkehrsverbundes Bremen/Niedersachsen (VBN). Kinder unter 6 Jahre nehmen wir gerne kostenlos mit.
... und weil wir oft gefragt werden:[Wenn Sie bei uns bspw. ein Ticket nach Bremen oder nach Oldenburg kaufen, müssen Sie in der Stadt kein weiteres Ticket kaufen.
Es gilt auch in den Zügen sowie in den Bussen und Bahnen der Städte! Ein Ticket für alles - und wenn Sie mit der Bahn kommen, können Sie mit Ihrem Ticket natürlich kostenlos mit uns weiterfahren.
Wir verkaufen aber auch andere Fahrkarten des VBN wie z.B. die Monatskarte nach Bremen oder auch Fahrkarten der Deutschen Bahn wie das Niedersachsen-Ticket oder andere. Die von uns ausgestellten Fahrkarten sind auch in anderen Bussen und in Zügen des Regionalverkehres gültig.
Beförderung von Schülern
Die Fahrkarten der Wildeshauser Schüler*, die von der Schule bzw. dem Landkreis ausgegeben werden, sind in aller Regel auch bei uns gültig.
Beförderung von Babys und Kleinkindern
Die Beförderung von Babys, die im Kinderwagen liegen, ist nicht möglich, da der Kinderwagen und vor allem das Kleinkind darin, nicht ausreichend gesichert werden können, um im Falle einer Notbremsung vor einem Aufprall ausreichend geschützt werden zu können.
Hat der Kinderwagen eine Babyschale (Maxy Cosy o.ä.), ist diese vom Kinderwagen zu demontieren und entgegen der Fahrtrichtung auf einem Fahrgastsitz mit dem vorhandenen Dreipunkt-Sicherheitsgurt zu befestigen, der Kinderwagen selbst kann dann auf dem Platz für Rollstuhlfahrer gesichert abgestellt werden.
Wir bieten im Bus einen Kindersitz und eine Sitzerhöhung für Kinder im Alter von 9 Monaten bis zu 12 Jahren an. Kinder und Jugendliche müssen sich im Bürgerbus grundsätzlich mit den Sicherheitsgurten anschnallen. Unsere Fahrerinnen und Fahrer sind verpflichtet zu kontrollieren, ob Kinder sicher angeschnallt sind. Weitere Informationen finden Sie hier:
Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahme, da uns das Wohl ihrer Kinder sehr am Herzen liegt!
Beförderung von Schwerbehinderten
Schwerbehinderte mit entsprechendem Ausweis und gültiger Wertmarke werden kostenlos befördert.
Die Fahrer*
Unsere ehrenamtlichen Busfahrer* haben eine gute Fahrpraxis. Sie wurden sorgfältig geschult für Fahrzeug, Strecke und Fahrkartenverkauf. Alle Fahrer* sind im Besitz des vorgeschriebenen Personenbeförderungsscheins, der u.a. eine Gesundheitsüberprüfung beinhaltet.
Lust auf "BürgerBus selber fahren" bekommen?
Das können wir gut verstehen, denn BürgerBus-Fahren macht viel Spass. Unsere Fahrertreffen finden in der Regel am 3. Donnerstag eines Monats um 19 Uhr im Wildeshauser Hof statt.
Kommen Sie doch mal rum oder schauen Sie hier auf der Seite unter Fahrer* gesucht, wie Sie uns als Fahrer* unterstützen können.